Organisatorisches
Der zeitliche Umfang einer Trainingsstunde umfasst 60 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche zu einem festgelegten Zeitpunkt mit einer festen Therapeutin als Einzelsitzung statt. Zusätzlich finden bei Bedarf Eltern- und Lehrergespräche statt.
Obwohl an gesetzlichen Feiertagen keine Trainingsstunden stattfinden, entfallen diese nicht, sondern werden nach Absprache an einem anderen Tag/in den Ferien nachgeholt.
In den Schulferien besteht Anspruch auf die Hälfte der anfallenden Trainingsstunden. Diese werden individuell nach Absprache mit der Therapeutin durchgeführt. Wir sind stets bemüht, uns hier nach Ihren Terminwünschen und -möglichkeiten zu richten.
Wenn von unserer Seite der Eindruck besteht, dass ihr Kind keine Trainingsstunden mehr benötigt oder sollten Sie ihrerseits das Training beenden wollen, können Sie jederzeit zum Ende des folgenden Monats schriftlich kündigen. Wir binden Sie nicht an einen langfristigen Vertrag.
Alle Beratungsgespräche vor Förderbeginn sind völlig unverbindlich und kostenlos.
Kosten fallen für Sie nur an, wenn Sie sich nach einer von Ihnen angeforderten Testung/Diagnostik gegen eine Förderung bei uns entscheiden. Diese Kosten richten sich dann nach der von uns dafür aufgebrachten Zeit.
Für Familien, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, besteht die Möglichkeit, die Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) abzurechnen!